La Die örtliche Polizei Xàbia hat das gemeldet vollständiges Verbot der Verbrennung von land- und forstwirtschaftlichen Abfällen Aufgrund der Karwoche und Ostern gilt die Einschränkung ab diesem Datum als Vorsichtsmaßnahme gegen die Brandgefahr. Gründonnerstag – 2. April – und die folgenden 11 Tage, beide inklusive.
Verbot in Waldgebieten und angrenzenden Gebieten
Während dieses Zeitraums ist das Verbrennen verboten in Berge, Waldgebiete und in seiner Einflussbereich, was bis zu 500 metros in diesen Gebieten. Zu den eingeschränkten Aktivitäten gehören die Abbrennen von Feldrändernsind Entsorgung land- oder forstwirtschaftlicher Pflanzenabfälle und jede Art von Operation unter Einsatz von Feuer, wie zum Beispiel holzbefeuerte Öfen oder Pflanzendestillation.
Aussetzung der Genehmigungen
Darüber hinaus gibt es während dieser Tage Alle Genehmigungen zum Verbrennen von Lebensmitteln wurden ausgesetzt die ausnahmslos in Kraft sein können.
Das Verbot ist eine Reaktion auf das erhöhte Risiko von Waldbränden in diesem Zeitraum, da die Wetterbedingungen und die stärkere Präsenz von Menschen in der Natur die Wahrscheinlichkeit solcher Vorfälle erhöhen.
Die Behörden weisen die Öffentlichkeit darauf hin, dass die Nichteinhaltung dieser Vorschriften zu folgenden Konsequenzen führen kann: SanktionenDie örtliche Polizei hat die Bürger um Mithilfe gebeten und betont, dass Brandschutz es liegt in der Verantwortung aller.







